Hebammen
unterstützen Sie in der Regel von Beginn der Schwangerschaft bis zwölf Wochen
nach der Geburt. Jede Frau hat in diesem Zeitraum Anspruch auf eine
Hebammenbetreuung. Dabei stehen schwangeren Frauen viele Leistungen wie
Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfe bei Beschwerden und natürlich Wochenbettbetreuung
zu, die von den Krankenkassen übernommen werden.
Ich
rechne sämtliche Kassenleistungen direkt mit ihrer Krankenkasse ab. In
seltenen Fällen werden bei privaten Krankenversicherungen jedoch nicht immer
die gesamten Kosten übernommen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich
ausführlich bei Ihrer Krankenkasse.
Hinweis: Falls sie mehrere Kolleginnen kontaktiert haben und
kennenlernen möchten bevor sie sich für eine Hebamme entscheiden, steht ihnen
als Krankenkassenleistung allerdings nur einmalig das Kennenlerngespräch
zu, diese Kosten werden übernommen.
Die
Kosten jedes weiteren Kennenlerngesprächs weiterer Kolleginnen werden ihnen privat
in Rechnung gestellt.